AGB

Vertragsgültigkeit

 

 

Der Vertrag hat erst volle Gültigkeit, wenn ein Exemplar des schriftlichen DJ-Buchungsvertrages unterschrieben an mich zurück geschickt wurde.

Zum rechtskräfigen Vertragsabschluss kommt es auch, wenn von mir, Enrico Schmidt der Buchungstermin entweder telefonisch oder per email: dj_enno76@web.de bestätigt wurde.

 

Bis zum Abschluss eines rechtskräftigen Vertrages bleibt der Buchungstermin noch offen.

Für andere Veranstalter/Kunden bin ich dann noch buchbar.

 

Eine Kontaktanfrage über meine Homepage oder ein Angebot, wechles von mir geschickt wird ist unverbindlich, der Buchungstermin ist dann auch noch für jeden Veranstalter/Kunden buchbar.

 

                                 Bezahlung / Gage

 

Der Veranstalter/Kunde zahlt dann für jede angebrochene Stunde an den Discjockey für die geplante Veranstaltung eine Netto-Gage, die vorher mündlich oder im DJ-Buchungsvertrag vereinbar wurde.


Die Mehrwertsteuer entfällt gemäß Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer lt.§19 Absatz.1 UStG.

 

Akzeptiert werden folgende Zahlungsarten

  •  Barzahlung vor, während oder direkt nach der Veranstaltung

  •  Überweisung des Rechnungsbetrages auf mein Konto

Die Überweisung des Rechnungsbetrages muß auf das Konto von Enrico Schmidt nach erhalt der Rechnung gebucht werden und sollte spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen auf das Konto von Enrico Schmidt eingangen sein.

Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles, wird dem Veranstalter/Kunden für die Zeit der Zahlungsverzögerung ein Zinssatz von 5% des vereinbarten Vertragswertes berechnet.

 

Rücktritt vom Vertrag

 

Der Veranstalter/Kunde und der Discjockey haben die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

  • Rücktritt bis 10 Tage nach Vertragsunterzeichnung: kostenfrei

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Vertragsbeginn: 25% des Auftragswertes

  • Rücktritt bis 20 Tage vor Vertragsbeginn 50% des Auftragswertes

  • Rücktritt bis 10 Tage vor Vertragsbeginn 75% des Auftragswertes

  • Rücktritt bis 1 Tag vor Vertragsbeginn 100% des Auftragswertes

Für ein Nichterscheinen des Discjockey am Veranstaltungstag wird eine maximale Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Vertragswertes fällig.

Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle (höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod.

Der Discjockey hat in jedem zuvor genannten Fall (außer Tod), rechtzeitig zu Vertragsbeginn einen gleichwertigen, ihm bekannten Discjockey zu stellen. Ist dies der Fall, hat der Veranstalter/Kunde kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Zahlungen dies bezüglich zurückzuerhalten.

Insgesamt belaufen sich alle gegenseitigen Schadensersatz-Ansprüche auf die Höhe des Auftragswertes.

 

Entfällt der Auftritt durch Vertragsbruch oder kurzfristiger Absage (bis 1 Tag vor Vertragsbeginn) des Veranstalters/Kunden oder aus einem anderen vom Veranstalter/Kunden verursachten Grund, zahlt der Veranstalter/Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Netto-Gage.

 

Findet die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt(z.B.Gewitter o.Unwetter) nicht statt, tragen die beiden Vertragspartner ihre bisher entstandenen Kosten selbst.

Eine Konventionalstrafe entfällt in diesem Fall. 

 

Gema

 

Durch den Discjockey erfolgt keine Meldung einer Veranstaltung an die GEMA, auch werden keine Zahlungen geleistet oder erstattet. 

 

 

Haftung

 

Für Schäden am Equipment einschließlich Datenträger, die durch Gäste oder durch dem Veranstalter/Kunde während der Auf – und Abbauzeit oder der Dauer der Veranstaltung entstehen, haftet ausschließlich der Veranstalter/Kunde.

So auch für Personenschäden, sofern sie nicht durch grob fahrlässiges Verhalten des Discjockey verursacht werden.

 

Ist es dem Discjockey durch nicht eigen zu verantwortende Umstände (behördliche Anordnung, Stromschwankungen, Stromausfall, Störungen beim Veranstaltungsbetrieb, Krawalle etc.) oder höherer Gewalt (Naturkatastrophen etc.) unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so hat der Veranstalter/Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, kein Recht auf Zahlungen bzw. Teilzahlungen und keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

Sonstiges

  1. Der Veranstalter/Kunde sorgt für eine direkte Zufahrtsmöglichkeit zum Veranstaltungsort, so dass die technischen Anlagen auf dem kürzesten Weg zum Bestimmungsort gebracht werden können.

  2. Der Veranstalter/Kunde sorgt für einen sicheren und kostenfreien Parkplatz in der Nähe des Veranstaltungsortes, auf dem das Fahrzeug des Discjockey für die Dauer der Veranstaltung abgestellt werden kann.

  3. Der Veranstalter/Kunde sorgt für eine stabile Spannungsversorgung vor Ort. Die Anforderungen an die Spannungsversorgung und deren Anschlüsse ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag.
    (Anforderungen = normale, stabile Steckdosen / Stromversorgung)

  4. Dem Veranstalter/Kunde ist auch bekannt, dass er bei evtl. Schäden am Equipment des Discjockey durch fehlerhaftes oder schadhafte Spannungsquellen oder Gebäudeinstallationen selbst haftet.

  5. Für die Veranstaltung stellt der Veranstalter/Kunde nach Vereinbarung mit dem Discjockey eine kostenfreie Übernachtung zur Verfügung.